Der Gemeinderat beschließt gemäß Paragraph 2 Absatz1 Baugesetzbuch die Aufstellung eines
Bebauungsplans beziehungsweise sofern vorhanden gemäß Paragraph 8 die Änderung des
Bebauungsplans für das Galeria-Kaufhof-Gebäude am Bismarckplatz und die angrenzenden
Flächen.
Begründung:
Die Galeria-Kaufhof-Filiale am Heidelberger Bismarckplatz schließt bis Januar 2024. Die
Aufstellung eines Bebauungsplans ist erforderlich, damit der Gemeinderat und die Stadt
Heidelberg Einflussmöglichkeiten auf die Gestaltung und zukünftige Nutzung dieses Gebäudes an
exponierter Stelle im Sinne einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Innenstadtentwicklung haben.