Kaufhof-Gebäude am Bismarckplatz nachhaltig entwickeln
Der Gemeinderat beschließt gemäß Paragraph 2 Absatz1 Baugesetzbuch die Aufstellung eines Bebauungsplans beziehungsweise sofern vorhanden gemäß Paragraph 8 die Änderung des Bebauungsplans für das Galeria-Kaufhof-Gebäude am Bismarckplatz und die angrenzenden Flächen. Begründung: Die Galeria-Kaufhof-Filiale am Heidelberger Bismarckplatz schließt bis Januar 2024. Die Aufstellung eines Bebauungsplans ist erforderlich, damit der Gemeinderat und die Stadt Heidelberg Einflussmöglichkeiten auf die Gestaltung und zukünftige Nutzung dieses Gebäudes an exponierter Stelle im Sinne einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Innenstadtentwicklung haben.