Weniger Müll: Verpackungssteuer einführen
Die Nutzung von Einwegverpackungen für den „to-go“-und „take-away“-Konsum hat stark zugenommen. Dies verbraucht viele Ressourcen und führt zu einem hohen Abfallaufkommen, was aufwändig beseitigt werden muss. Die Verbraucher*innen sollten daher an den Kosten beteiligt werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun die Rechtmäßigkeit der Einführung einer Verpackungssteuer wie in Tübingen bestätigt. Weiterhin kann eine solche Steuer eine Lenkungswirkung hin zu einem höheren Einsatz von Mehrwegverpackungen nach sich ziehen sowie die Vermüllung eindämmen.