Ergänzung der Hauptsatzung zur digitalen Teilnahme und Abstimmung in Gemeinderats- und Gremiensitzungen
Am 16.07.2025 hat der Landtag von Baden-Württemberg ein Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung (GemO) beschlossen, mit dem die digitale Teilnahme an Sitzungen kommunaler Gremien ausdrücklich ermöglicht wird. In der Gesetzesbegründung ist klargestellt, dass digital zugeschaltete Mitglieder als anwesend gelten und an Abstimmungen teilnehmen dürfen, mit Ausnahme geheimer Wahlen. Vor diesem Hintergrund ist eine Anpassung der Hauptsatzung erforderlich, um die neuen rechtlichen Möglichkeiten verbindlich und transparent umzusetzen. Die Ergänzung stärkt die Handlungsfähigkeit des Gemeinderats, erhöht die Vereinbarkeit von Ehrenamt, Beruf und Familie und trägt zur Modernisierung der kommunalen Gremienarbeit bei. Darüber hinaus ist es sachgerecht, die digitale Teilnahme und Abstimmung auch für Aufsichts- und Beiräte der Gemeinde zu ermöglichen, um eine einheitliche und zeitgemäße Regelung für alle kommunalen Gremien zu schaffen.