Wir bitten die Verwaltung, eine Verordnung aufzustellen, die auch Mindestgebühren "im gebündelten Bedarfsverkehr und im Gelegenheitsverkehr mit Mietwagen“ regelt (wie beispielsweise in Leipzig oder Lörrach).
Besonderes Augenmerk soll auf die Einhaltung von marktgerechten Preisen und die Einhaltung der Sozialstandards (Mindestlöhne, Scheinselbständigkeit et cetera) gerichtet werden.