Fassadenbegrünung
Bei Fassadenbegrünungsmaßnahmen ist der dauerhafte Erhalt der Pflanzen essenziell. Um dem Rechnung zu tragen, bitten wir die Verwaltung die Anzahl der Fassadenbegrünungsmaßnahmen zu erfassen, die seit Juni 2019 laut Bebauungsplan angeordnet worden sind. (Beispiel: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Kirchheim, Rewe-Markt Im Franzosengewann: Die Fassaden sind mit mindestens 30% der Fläche dauerhaft mit kletternden oder rankenden Pflanzen, zum Beispiel Waldreben (Clematis), Wilder Wein (Parthenocissus) oder Geißblatt (Lonicera) zu begrünen. Die Bepflanzung muss über Bodenanschluss erfolgen.) Weiterhin soll die Verwaltung bitte die Anzahl erfassen und den Zustand der angeordneten Fassadenbegrünungsmaßnahmen bewerten. Fassadenbegrünung ist eine geeignete Maßnahme, um Gebäude mit Pflanzen auszustatten. Gerade in dicht bebauten Gebieten kann so ein wichtiger Beitrag zu Klima-und Artenschutz und zur Verschönerung von Gebäuden realisiert werden. Um einen wirklich nachhaltigen Effekt zu erzielen, ist es wichtig, die Bepflanzung von Anbeginn auf Dauerhaftigkeit auszulegen, sprich standortangepasste Pflanzen auszuwählen und über einen Bodenanschluss für die Bewässerung zu sorgen.