Ferien-und Nachmittagsbetreuung und Freizeitangebote für Kinder mit Behinderungen
Kinder mit Behinderung sind wie Kinder ohne Behinderung im Regelfall auf eine Nachmittagsbetreuung angewiesen. Das Gleiche gilt für die Teilnahme an einem Angebot der Ferienbetreuung. Auch Freizeitmöglichkeiten für Kinder mit Behinderung sind überschaubar. Um Kindern und jungen Menschen mit Behinderung eine Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben zu ermöglichen, ist der Ausbau der Angebote für die Nachmittags-und Ferienbetreuung sowie Freizeitangebote enorm wichtig. Zu einer gelebten Inklusion gehört, dass auch Eltern von Kindern mit Behinderung ihrer Berufstätigkeit nachgehen können und Kindern mit Behinderung die Möglichkeit haben, die gleichen Bildungs-und Freizeitangebote zu nutzen wie gleichaltrige Kinder ohne Behinderung.