Der Grüne Pfeil erlaubt Radfahrer*innen auch bei Rotlicht das Rechtsabbiegen, unter der Voraussetzung, dass den bei Grün kreuzenden Fußgänger*innen Vorrang gewährt wird. Die Regelung führt einer weiteren Erhöhung der Attraktivität der Fahrradnutzung und leistet somit einen Beitrag zur Verkehrswende. Die Stadtverwaltung soll eine Liste erarbeiten, über die mit Ampeln ausgestatteten Kreuzungen, an denen der Grünpfeil für Radfahrer*innen möglich ist.