Gemeinsame Pressemitteilung der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE sowie der Einzelstadträt*innen von GAL und Bunte Linke vom 18. März 2021
Der Heidelberger Wohnungsmarkt ist durch eine ununterbrochen hohe Nachfrage und steigender Mieten stark angespannt. Preiswerter Wohnraum ist rar – insbesondere für Menschen mit geringem Einkommen und Schwellenhaushalte. In einem gemeinsamen Antrag haben GRÜNE, SPD, DIE LINKE, GAL und Bunte Linke eine Reform des Baulandmanagement beantragt. Das Ziel: Ein gerechterer und durchmischter Wohnungsmarkt in ganz Heidelberg!
„Wir sind davon überzeugt: Kluges und nachhaltiges Baulandmanagement ist das geeignete Instrument, um bezahlbaren Wohnraum für alle Bevölkerungsgruppen in Heidelberg zu schaffen, die soziale Durchmischung von Wohnquartieren zu gewährleisten und die städtebauliche Qualität zu sichern. Der Vorschlag der Stadtverwaltung ist ein guter Ansatz. Wir haben in einer gemeinsamen Initiative über die Parteigrenzen hinaus umfassende Nachbesserungen beantragt, um das Baulandmanagement zu reformieren“, so Grünen-Stadtrat Manuel Steinbrenner.
Mit dieser Neujustierung werden die strategischen Weichen für die verbindliche Schaffung für preisgebundenen und damit bezahlbaren Wohnraum vor allem für kleine Einkommen, Schwellenhaushalte und Wohngruppen in Heidelberg gestellt. Konkret heißt das: Die Fläche des bezahlbaren Wohnraums, die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete, das Wohnzielgruppenkonzept sowie Kostenbeteiligungen, sonstige städtebauliche Maßnahmen und weitere Verpflichtungen werden künftig vor Beginn eines Bauprojektes als Gegenstand der Grundvereinbarung mit dem Bauträger vorher vertraglich festgeschrieben.
Stadtrat Sören Michelsburg, wohnungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, erklärt: „Investor*innen soll es dabei auch möglich sein, alle Wohnungen mit Preisbindung über Landesfördermittel zu finanzieren – die Schaffung von gebundenem Wohnraum wäre somit kostenneutral. Nicht kostenneutral ist es für Vorhabenträger, für Schwellenhaushalte die Miete zu senken oder den Verkaufspreis zu senken. Hierfür gibt es keinerlei Förderungen.“ Damit in Heidelberg in den nächsten Jahren effizient preiswerter Wohnraum geschaffen werden kann, soll bei allen Neubauprojekten der Anteil von preisgebundenem Wohnraum auf 40 Prozent anstatt ursprünglich 30 Prozent angehoben werden. Dies soll dann verpflichtend sein, wenn der Flächenanteil von 40 Prozent entweder für vier Wohnungen ausreicht oder eine Fläche von 300 Quadratmeter übersteigt.
Um den einmal geschaffenen preisgünstigen Wohnraum dauerhaft in Heidelberg zu erhalten, müssen auch die Vorgaben zur dauerhaften Bindung aus Sicht der Antragssteller*innen deutlicher gefasst werden. So sollen 40 Prozent der entstehenden Gesamtwohnfläche für Menschen mit Wohnberechtigungsschein gebunden werden. „Dabei soll die Miete für einen Zeitraum von 30 Jahren – im Vergleich zu vorher eine Verdreifachung – auf maximal 67 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete gedeckelt werden. Dies soll vor allem unverhältnismäßigen Mietpreissteigerungen und damit auch Spekulationen mit Mietwohnraum vorbeugen“, ergänzt Bernd Zieger von der Fraktion DIE LINKE.
Auch Schwellenhaushalte sollen verstärkt profitieren: Weitere 20 Prozent der entstehenden Wohnflächen sollen über das Landeswohnbauförderungsgesetz förderfähig sein – d.h. dürfen nur bis zu einer maximalen Fläche groß sein – und sich preislich an der ortsüblichen Vergleichsmiete orientieren. Schwellenhaushalte sollen diese Wohnungen dann mit Hilfe von Landesfördergeldern kaufen oder anmieten können. Durch eine flächensparendere Bauweise gibt es gerade für Familien, die bisher aus Heidelberg wegziehen, passenden Wohnraum. Weniger Fläche für die gleiche Anzahl an Zimmern bedeutet am Ende eine geringere Miete oder einen geringeren Kaufpreis.
Darüber hinaus soll ein Teil der Schwellenhaushalte auch auf dem freien Markt Fuß fassen können. Dabei soll aus den Fehlern, die bei der Subjektförderung in der Bahnstadt gemacht worden sind, gelernt werden: „Bei der Subjektförderung der Bahnstadt ist zu sehen, dass die Förderprogramme nur selten zu tragen kommen und deutlich geringere finanzielle Auswirkungen haben, als man denken könnte. Von den Verbesserungen im Baulandmanagement profitieren junge Familien, aber auch alleinerziehende Eltern, die aufgrund ihrer Einkommenssituation keinen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben, aber mit den Preisen auf dem freien Wohnungsmarkt nicht mithalten können“, so Judith Marggraf von der GAL.
20 Prozent der Wohnungen auf dem freien Markt für die Subjektförderung zur Verfügung stehen und die Warmmiete ist auf maximal 30 Prozent des bereinigten Einkommens begrenzt. Die Schwellenhaushalte dürfen mit ihrem Einkommen maximal 22 Prozent über der Berechtigungsobergrenze für einen Wohnberechtigungsschein erzielen. Das zugrundeliegende bereinigte Einkommen soll dabei wie bei der Ermittlung der KiTa-Gebührenstufe berechnet werden.
Bei großen Bauprojekten sollen auch Wohn- und Baugruppen von der Mietpreisbindung profitieren. Arnulf Weiler-Lorenz (Bunte Linke) erklärt: „20 Prozent der neu entstehenden Wohnfläche sollen bei Neubauten mit einer Wohnfläche von 2.500 Quadratmeter zur Verfügung gestellt werden. Damit wollen wir signalisieren, dass wir gemeinschaftliche Wohnformen, die es in vor allem im Süden Heidelbergs gibt, auch in der Zukunft unterstützen und fördern wollen.“
Die Antragssteller*innen sind allesamt überzeugt, dass mit ihrem Antrag zur Reform des Baulandmanagements ein wichtiger Schritt in Richtung einer sozialeren und nachhaltigeren Wohnungspolitik in Heidelberg gemacht werden kann.
Der TOP 15 und damit der gemeinsame Antrag wurden in der Gemeinderatssitzung vertagt. Dieser wird jetzt im Stadtentwicklungs- und Bauausschusses am 23. März beraten.
Den gemeinsamen Antrag im Wortlaut: Hier klicken!
Foto: Florian Freundt