Stadtblatt-Beitrag von Derek Cofie-Nunoo – Ausgabe vom 27.05.2020 //
Es ist höchste Zeit, einmal einen großen Dank an die Heidelberger Altenpflege-Einrichtungen auszusprechen, da in der öffentlichen Wahrnehmung oft nur die Pflege in den Krankenhäusern im Vordergrund steht. Wie professionell aber auch in der Altenpflege von allen Seiten mit den sich ständig verändernden rechtlichen Rahmenbedingungen der Corona-Verordnungen umgegangen wurde, verdient unseren höchsten Respekt.
Aber, es ist noch nicht vorbei. Mit den Lockerungen treten ab dem 18. Mai 2020 an die Stelle der Besuchsverbote Regelungen, die Besuche ermöglichen. Das ist grundsätzlich im Sinne der Familien, die endlich ihre Angehörigen wiedersehen können. Die Einrichtungen müssen jetzt aber erneut den Spagat zwischen Fürsorge und Selbstbestimmung schaffen und die erforderlichen Besuchskonzepte ausarbeiten. Hier bitten wir Sie als Angehörige um Verständnis und Geduld, wenn zu Beginn aus Kapazitätsgründen die Umsetzung vielleicht noch nicht in Ihrem Sinne zu organisieren ist. Alle Beteiligten arbeiten möglicherweise bereits am Rande ihrer Kräfte.
Denn was bedeutet die Lockerung des Besuchsverbots konkret in der praktischen Umsetzung? Die Einrichtungen müssen in einem einrichtungsspezifischen Konzept festlegen, wie sie Besuche nach den rechtlichen Vorgaben ermöglichen, dies unter Beachtung der Grenzen der eigenen Leistungsfähigkeit. Und das muss alles organisiert werden: Besuchswünsche sollen bei der Einrichtung vorab angemeldet werden, um diesen ein Besuchsmanagement zu ermöglichen. Die Besucher*innen müssen registriert werden, um nötigenfalls eine Kontaktnachverfolgung durchführen zu können. Dabei ist pro Bewohner*in pro Tag grundsätzlich ein Besuch erlaubt. Der Besuch wird dabei auf zwei Personen beschränkt. Ja, Sie haben natürlich ein Recht auf Besuch, aber möglicherweise in “Besucherzonen”, um weiterhin die Gefahr zu minimieren, dass sich das Virus in einer Einrichtung ausbreiten kann.In Abhängigkeit der personellen Kapazitäten und der örtlichen Gegebenheiten können die möglichen Besuchszeiten und die -dauer festgelegt werden. Selbst die begründete Ablehnung eines Besuchswunsches ist möglich. Selbstverständlich werden alle versuchen so viel Besuch zu ermöglichen, wie nach den Kapazitäten leistbar und im Rahmen des Infektionsschutzes vertretbar ist.
Im Umgang mit der Corona Pandemie ist es dringend erforderlich, die Expertise der Altenpflege in die kommunale Strategie mit einzubinden. Daher begrüßen wir ausdrücklich die Aufnahme der Geschäftsführerin der Altenhilfe der Evangelischen Stadtmission Heidelberg gGmbH, Heidi Farrenkopf, als Vertreterin der stationären Langzeitpflege in den Heidelberger Corona-Krisenstab.