Stadtblatt-Beitrag von Christoph Rothfuß – Ausgabe vom 11.09.2024 //
Das Gehwegparken wurde zuletzt vielfach und kontrovers diskutiert, nun haben sich die Kinderbeauftragten der Stadtteile anlässlich einer Begehung dafür eingesetzt, dass die Stadt konsequenter dagegen vorgeht. Die Grünen-Gemeinderatsfraktion unterstützt in vollem Umfang das Anliegen der Kinderbeauftragten, das Gehwegparken nicht weiter zu tolerieren. Nach und nach muss eine Mindestbreite für Passant*innen von 1,5m auf allen Gehwegen in Heidelberg gewährleistet sein.
Bereits vor drei Jahren hat das Land in einem Erlass die Verwaltungen aufgefordert, dafür zu sorgen, dass zwischen Hauswand und geparkten Pkw mindestens 1,5m Platz für Nutzer*innen verbleiben. Und betont, dass es hier keinen Ermessensspielraum gibt. Vor kurzem gab es zudem ein höchstrichterliches Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Gehwegparken zu einem Fall in Bremen: Die Straßenverkehrsbehörde muss auf Verlangen der Anwohner*innen gegen illegales Gehwegparken einschreiten, wenn die Restbreite unter 1,5m liegt, da dann ein Begehungsverkehr nicht mehr möglich ist.
Dieses Urteil muss auch unser Oberbürgermeister zur Kenntnis nehmen. In öffentlicher Sitzung bezeichnete er die Anzeigenden als „Denunzianten“, worauf der Kinderbeauftragte von Kirchheim zurücktrat. Wir erwarten von Oberbürgermeister Würzner, dass er sich für die schwächeren Verkehrsteilnehmer*innen einsetzt und solche Äußerungen unterlässt, ansonsten werden wir entsprechend vorgehen.
Das beschlossene stadtweite Anwohnerparken wird die Situation für das Parken im öffentlichen Raum entspannen. Durch die Erhöhung der Gebühren von 36€ auf 120€/Jahr ist die Zahl der Berechtigungsausweise um 25% gesunken, da vermehrt auf dem eigenen Grundstück bzw. in der Garage geparkt wird. Auch eine Einbeziehung von Supermarktparkplätzen kann Abhilfe schaffen.