Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 14. November 2024, mit großer Mehrheit beschlossen, die Lärmkartierung und den Entwurf des Lärmaktionsplans öffentlich auszulegen.
Alle Interessierten haben vom 25. November 2024 bis zum 17. Januar 2025 die Gelegenheit, die Unterlagen einzusehen und Stellungnahmen abzugeben. Die eingebrachten Anregungen und Vorschläge werden bei der Erstellung der endgültigen Fassung des Lärmaktionsplans berücksichtigt.
Die Unterlagen sind auf folgenden Wegen abrufbar:
- Städtische Internetseite: Hier klicken!
- Online im Bürgerinformationssystem: Hier klicken!
Ihre Stellungnahme:
Hinweise und Stellungnahmen können bequem per E-Mail an laermaktionsplanung@heidelberg.de gesendet werden. Frist: 17. Januar 2025!
Wir laden Sie herzlich ein, sich aktiv als Privatpersonen, Bezirksbeiräte, Vereine oder Initiativen an der Gestaltung des Lärmaktionsplans zu beteiligen und Ihre Meinung und Stellungnahme einzubringen.
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Hintergrund:
Pressemitteilung der Stadt Heidelberg vom 25. Oktober 2024
Neue Lärmkartierung in Heidelberg zeigt Handlungsbedarf
Offenlegung des Lärmaktionsplans
Eine neue, detaillierte Lärmkarte für Heidelberg bestätigt Handlungsbedarf beim Verkehrslärm. Die Verkehrslärmkartierung basiert auf dem neuen, EU-weit einheitlichen Rechenverfahren CNOSSOS, das detailliertere Angaben zu verschiedenen Lärmquellen wie Straßenverkehr, Straßenbelägen und Schienenverkehr berücksichtigt. Aufgrund der neuen Berechnungsvorschrift hat sich die Zahl der von Verkehrslärm betroffenen Menschen im Stadtgebiet deutlich erhöht. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität ist am 23. Oktober 2024 über die Ergebnisse der Verkehrslärmkartierung informiert worden.
Auslösewerte erfordern Maßnahmen im Lärmaktionsplan
Konkretisierte Landesvorgaben sehen die Erarbeitung eines Lärmaktionsplans vor, wenn bestimmte Lärm-Schwellenwerte überschritten werden. Diese Auslösewerte wurden 2023 im Kooperationserlass des Landes um fünf Dezibel gesenkt. Demnach verdoppelt sich die Zahl der Straßenabschnitte in Heidelberg, die als Lärmaktionsbereiche zu bearbeiten sind, auf fast 50. Um die Lärmbelastung für die Betroffenen zu reduzieren, hat die Stadt Heidelberg ihren Lärmaktionsplan nun zum mittlerweile vierten Mal angepasst. Darin werden Geschwindigkeitsbegrenzungen, insbesondere in den Nachtstunden, als eine der effektivsten Maßnahmen zur Lärmreduzierung angesehen. Die Einführung von Tempo-30-Zonen erfordert eine sorgfältige Abwägung verschiedener Interessen. Neben dem Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor Lärm müssen auch die Auswirkungen auf den Verkehr und den öffentlichen Nahverkehr berücksichtigt werden.
Welche Vorteile bringen die Tempo-30-Regelungen?
- Effektive Lärmminderung: Eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 Stundenkilometer führt zu einer erheblichen Senkung des Lärmpegels, insbesondere in den Nachtstunden.
- Gesundheitsschutz: Dauerhafte Lärmbelastung kann gesundheitliche Folgen haben. Tempo-30-Zonen tragen dazu bei, die Lärmbelastung für Anwohnerinnen und Anwohner zu reduzieren.
Wie geht es weiter?
Der Gemeinderat entscheidet am 14. November 2024 über die Offenlage der Verkehrslärmkartierung und den Entwurf des Lärmaktionsplans. Diese werden danach der Öffentlichkeit und den Trägern öffentlicher Belange zur Einsicht- und Stellungnahme vorgelegt. Ziel ist es, betroffene Bürgerinnen und Bürger sowie Institutionen einzubeziehen und ihre Anregungen und Bedenken zu berücksichtigen. Im Anschluss an die Offenlage werden die eingegangenen Stellungnahmen sorgfältig ausgewertet. Auf dieser Grundlage wird ein Vorschlag für den Lärmaktionsplan erarbeitet, der Anfang 2025 den gemeinderätlichen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt wird.
Die ganze Pressemitteilung: Hier klicken!