Schulbegleitung: Teilhabe ist ein Menschenrecht!

Stadtblatt-Beitrag von Kathrin Rabus – Ausgabe vom 15.11.2023 //

Schulbegleitungen begleiten Kinder mit Behinderung oder besonderem Unterstützungsbedarf im Unterricht. Ohne diese Unterstützung ist für viele Kinder der Schulbesuch nicht möglich. Dennoch starteten zu Schuljahresbeginn in Heidelberg 40 Kinder mit Anspruch auf eine Begleitung ohne Unterstützung in den Schulalltag. Dies ist das Ergebnis einer Anfrage, die wir gestellt hatten, nachdem wir von zahlreichen Eltern auf die Situation aufmerksam gemacht wurden.

Bis zum Schuljahresbeginn nicht zu wissen, ob es eine geeignete Schulbegleitung gibt, ob da dann auch die Chemie stimmt – was ja auch wichtig ist – und ob die Stundenzahl ausreicht, ist eine zermürbende und kräftezehrende Situation, für ohnehin schon belasteten Familien umso mehr. Dies darf sich im nächsten Schuljahr nicht wiederholen! Die fehlenden Begleitungen zu Schuljahresbeginn sind allerdings nicht das einzige Problem, auf das uns Eltern aufmerksam machten: Im Krankheitsfall der Begleitung ist der Schulbesuch des Kindes meistens ausgeschlossen, was die Familien kurzfristig zusätzlich vor große Betreuungsprobleme stellt.

Die Stadtverwaltung ist sich der Problematik bewusst und hat uns darüber informiert, an einer Lösung zu arbeiten. Der Bedarf an Schulbegleitungen ist im letzten Schuljahr deutlich gestiegen, gleichzeitig herrscht Personalmangel. Angedacht ist beispielsweise eine strukturelle Verankerung von Schulbegleitungen an Schulen vor Ort, so dass gegenseitige Vertretungen möglich sind und eine Begleitung für mehrere Kinder einer Klasse zuständig ist, wobei individuelle Unterstützung immer gewährleistet werden muss. Hier könnten multiprofessionelle Teams aus Sonder-, Heil- und Sozialpädagog*innen Abhilfe schaffen.

Prinzipiell müssen Maßnahmen gegen den Personalmangel entwickelt und das aufwändige Antrags- und Bewilligungsverfahren vereinfacht werden. Für eine wirkliche Teilhabe müssen Kinder auch nachmittags begleitet werden können, um eine Nachmittagsbetreuung zu ermöglichen, wie sie allen anderen Kindern in Heidelberg zur Verfügung steht. Auch für die Ferienzeiten muss eine Lösung gefunden werden, denn auch Kinder mit Behinderung brauchen in den Ferien ein Umfeld und Aktivitäten. Zudem benötigen ihre Sorgeberechtigten – wie alle Eltern – Raum und Zeit für ihre beruflichen Tätigkeiten.

An dieser Stelle sei daran erinnert: Die Teilhabe von Kindern mit Behinderung darf nicht nur vom Willen und Engagement einzelner Menschen und Einrichtungen abhängen, denn sie ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie ist ein Menschenrecht und wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass Teilhabe nicht länger ein Privileg und abhängig von Glück ist, sondern für alle Menschen selbstverständlich.