Die Stadtverwaltung Heidelberg teilt im Pressedienst vom 27. Januar mit, dass in der Mittermaierstraße zwischen Kurfürstenanlage und Bergheimer Straße nun eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 gilt.
Die Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärt dazu: „Wir begrüßen sehr, dass in der Mittermaierstraße nun Tempo 30 gilt. Eine Verbesserung der Verkehrssituation in diesem Bereich war dringend notwendig und wurde von uns schon länger gefordert. Die Stelle ist gefährlich und laut Polizei ein Unfallschwerpunkt. Diese Maßnahme ist ein wichtiger Schritt für mehr Verkehrssicherheit und Lärmschutz in Bergheim. Wir bedanken uns beim Oberbürgermeister und der Stadtverwaltung für die pragmatische Umsetzung.“
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Pressemitteilung der Stadt Heidelberg vom 27. Januar 2025:
In der Mittermaierstraße gilt Tempo 30 zwischen Kurfürstenanlage und Bergheimer Straße
Zudem Fahrverbot für LKW auf den jeweiligen linken Spuren geplant
In der Mittermaierstraße zwischen Kurfürstenanlage und Bergheimer Straße gilt nun eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30. Eine entsprechende Anordnung hat die Stadt Heidelberg in ihrer Funktion als untere Straßenverkehrsbehörde veranlasst. Die entsprechende Beschilderung wurde bereits angebracht. Geplant ist weiterhin ein Fahrverbot für LKW auf den jeweils linken Spuren in beiden Fahrtrichtungen. Die Schilder hierfür werden in Kürze installiert. Nach Abschluss der Abwägung aller Ermessensspielräume und nach Abstimmung mit der höheren Straßenverkehrsbehörde ist die Stadt zur Einschätzung gekommen, dass diese Anordnungen notwendig sind.
Mittermaierstraße soll sicherer werden
Tempo 30 und das Fahrverbot für LKW auf den linken Spuren sind Teil drei und vier eines Maßnahmenpakets für die Sicherheit in der Mittermaierstraße. Schon im Juni 2024 hatte die Stadt die Radwegebenutzungspflicht als erste Maßnahme aufgehoben, weil die Geh- und die Radwegbreite zu gering waren. Radfahrende dürfen seitdem selbst entscheiden, ob sie den freigegebenen Gehweg oder die Fahrbahn im Rahmen eines Mischverkehrs benutzen wollen. Diese Wahlmöglichkeit soll auch die Situation der Fußgängerinnen und Fußgänger verbessern. Dafür auf der Fahrbahn angebrachte Piktogramme sollen Autofahrende zu einem ausreichenden Sicherheitsabstand von 1,5 Metern anhalten. Wieso die Stadt diese beiden Maßnahmen schon umsetzen musste, lässt sich mit dem Unfallbericht der Polizei erklären. Schon zum Zeitpunkt der Prüfung der Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht waren in den damals untersuchten drei Jahren (2020-2022) 85 Unfälle in diesem Streckenabschnitt polizeilich erfasst worden. Die Beteiligung von Radfahrenden betrug beispielsweise am Knotenpunkt Alte Eppelheimer Straße/Mittermaierstraße 60 Prozent.
Tempo 30 als zielführend erachtet
Eine Mitbenutzung der Fahrbahn durch den Radverkehr bei einer innerörtlichen Geschwindigkeit von Tempo 50 und den Verkehrsstärken in der dortigen Hauptverkehrsachse muss jedoch nach den seither gemachten Erfahrungen als nicht verträglich eingestuft werden. Dem kann durch Tempo 30 und dem LKW-Verbot auf den linken Spuren entgegengetreten werden. Insbesondere kann die Geschwindigkeitsreduktion positive Wirkungen auf die Unfallhäufungsstellen an den Knotenpunkten haben. Das LKW-Verbot auf den linken Spuren verhindert zudem nebeneinander fahrende Lastwagen und kann das Überholen von Radfahrenden, die auf der Straße fahren, erleichtern. Die entsprechenden Schilder dazu werden zeitnah angebracht.
Der Stadt Heidelberg ist bewusst, dass auch mit diesen Maßnahmen nicht die Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmenden gleichermaßen bedient werden können. Die Anordnung stellt aber nach einem intensiven Abwägungsprozess die einzige Lösung zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden in der Mittermaierstraße dar.
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Artikel in der Rhein-Neckar-Zeitung vom 28. Januar: Hier klicken!